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Als Emittent, wie trage ich vererbte Aktien im Aktienregister ein?

In diesem Artikel wird erläutert, wie Sie die relevanten Daten und Kapitalmassnahmen in Ihr Aktienbuch eintragen.

Verfasst von Christian
Vor über 2 Monaten aktualisiert

Wie werden bankfähige Wertpapiere vererbt?

Bei bankfähigen Aktien sollte dies über das Bankensystem erfolgen. Ihr Aktienregister wird auf der Grundlage eines eingehenden Auftrags aktualisiert.

Wie werden nicht bankfähige Wertpapiere vererbt?

Im Falle von nicht bankfähigen Aktien müssen Sie, wenn Sie vom Tod eines Aktionärs Kenntnis erhalten, zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Massnahmen ergreifen.

Stattdessen sollten Sie den Nachweis des Todes abwarten. Dieser wird in der Regel in Form einer Sterbeurkunde erbracht.

Sobald Sie eine Sterbeurkunde erhalten haben, speichern Sie eine Kopie als PDF-Datei.

Anschliessend sollten Sie die neue Eigentümerstruktur überprüfen.

Im Falle einer Erbengemeinschaft, in der die Erbschaft noch nicht aufgeteilt wurde, halten alle Erben die Aktien gemeinsam.

Legen Sie einen neuen Aktionär mit dem Namen des Verstorbenen oder „Erbengemeinschaft [Name des Verstorbenen]” an und setzen Sie das Feld „Rechtsform” auf „Erbengemeinschaft”.

Erstellen Sie dann eine Transaktion vom Aktionär zur Erbengemeinschaft für alle Aktien des Verstorbenen unter Verwendung des Datums der Sterbeurkunde.

Wenn die Anteile an die Erben verteilt werden, legen Sie jeden Erben als einzelnen Anteilseigner an und übertragen Sie die Anteile entsprechend der Verteilung an sie.

Hinsichtlich der Stückelung der Anteile müssen die Anteilseigner die Verteilung untereinander klären und sich gegebenenfalls gegenseitig entschädigen.

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