Leider bieten die meisten Zentralverwahrer (CSDs) keine automatisierte Schnittstelle für die Übertragung von Aktien zum oder vom Bankensystem an, sodass ein manueller Workflow erforderlich ist.
Aktienbuch an Bankdepot für denselben (!) wirtschaftlichen Eigentümer („Aktionär”):
Empfang der Übertragungsaufforderung.
Genehmigung/Ablehnung durch den Verwaltungsrat. Bei Genehmigung sicherstellen, dass der Aktionär die Aktien im Aktienbuch eintragen lässt.
Überprüfung der Anzahl der Aktien im Aktienbuch.
Auftrag an die Zahlstelle zur Dematerialisierung der Aktien senden (siehe Excel-Datei unten).
Auftrag annehmen.
Lassen Sie den Aktionär die Aktien im Aktienregister eintragen (siehe PDF-Dateien unten).
Bankdepot zum Aktienbuch für denselben (!) wirtschaftlichen Eigentümer („Aktionär”):
Erhalt der Übertragungsaufforderung.
Genehmigung/Ablehnung durch den Verwaltungsrat des Unternehmens.
Auftrag des Aktionärs an die Depotbank (siehe Excel-Datei unten).
Auftrag annehmen.
Im Anhang finden Sie
Die standardisierten SIX-Formulare für einen Antrag auf Eintragung für natürliche und juristische Personen in DE und EN (Schritt 1.2.)
Excel-Vorlage mit Anweisungen für die Zahlstelle für Schritt 4. Das gleiche Formular kann auch zur Schaffung neuer Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung verwendet werden (Registerkarte „Dematerialisierung”).
Dokumente zum Herunterladen: