Planen Sie die Übertragung, indem Sie die vertraglichen Vereinbarungen ausarbeiten
Je nach Ihrer Gerichtsbarkeit benötigen Sie verschiedene Vertragsdokumente, um die Aktien zu übertragen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Verträge Sie genau benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team ([email protected]).
In der Schweiz benötigen Sie beispielsweise die folgenden Verträge und Beschlüsse:
Bestätigung des Verzichts auf Bezugsrechte, wenn eine Aktionärsvereinbarung (SHA) oder die Satzung (AoA) diese Rechte bestehenden Aktionären gewährt.
Kaufvertrag (SPA), unterzeichnet von der verkaufenden und der kaufenden Partei. DocuSign / einfache elektronische Signatur (SES) kann ausreichend sein, wird jedoch nicht empfohlen.
Separate Abtretungserklärung (DoA), wenn die Aktien NICHT in einem Wertpapierdepot gehalten werden ODER die DoA NICHT Teil des SPA ist. Die DoA MUSS gemäss der Vertragsgerichtsbarkeit, in diesem Beispiel dem Schweizer Recht (ZertES), von der verkaufenden Partei mit handschriftlicher Unterschrift oder einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterzeichnet werden.
Aktionärsbindungsvertrag (SHA), falls vorhanden. DocuSign / einfache elektronische Signatur (SES) kann ausreichend sein, wird jedoch nicht empfohlen.
KYC, z. B. Überprüfung der Ausweisdokumente der juristischen Person.
Verwaltungsratsbeschluss zur Bestätigung der Übertragung, wenn die Aktien vinkuliert sind.
Führen Sie die Übertragung durch, indem Sie alle Unterschriften einholen.
Sobald Sie alle Dokumente entworfen haben, können Sie alle Vereinbarungen ausführen, indem Sie die entsprechenden und formal korrekten Unterschriften einholen. Lesen Sie unsere Dokumentation zur Unterzeichnung von Dokumenten, wenn Sie sich über die Unterschriftsstandards unsicher sind.
Wickeln Sie die Übertragung ab, indem Sie die Transaktion (Steuerereignis) erfassen.
Sobald alle Dokumente ausgeführt sind, d. h. von allen Vertragsparteien formal korrekt unterzeichnet wurden, können Sie die Aktienübertragungen abwickeln.
Dies ist auch das Steuerereignis, d. h. die Beteiligung beginnt für das Aktienpaket zu laufen, sobald die Aktienübertragung rechtlich unwiderruflich ist.
Achten sie darauf, dass bei vinkulierten Namenaktien die Eintrag im Aktienbuch erst nach dem Verwaltungsratsbeschluss erfolgen sollte. Dieser setzt oftmals voraus, dass die Legitimation der Aktionärin geprüft wurde ("KYC") und, sofern vorhanden, dem Aktionärsbindungsvertrag beigetreten wurde, siehe oben.
Aktueller und gewünschter Verwahrungsort
Zunächst ist es wichtig, den aktuellen Verwahrungsort der Aktien zu überprüfen, d. h. wo der verkaufende Aktionär die Aktien verwahrt:
Im Aktienbuch der Gesellschaft
Aktionärsdepot bei einer Depotbank
Zweitens stellt sich die Frage, was der gewünschte Verwahrungsort ist, d. h. wo der kaufende Aktionär die Aktien verwahren möchte. Die Auswahlmöglichkeiten sind die gleichen wie oben.
Vertragsabschluss und Abwicklung
Sobald der aktuelle und der gewünschte Verwahrungsort bekannt sind, gibt es folgende Optionen für die Aktienübertragung:
Innerhalb des Aktienbuchs:
Unterzeichnen Sie die rechtlichen Vereinbarungen ab, z. B. Kaufvertrag und Abtretungserklärung.
Verwenden Sie die Aequitec-App, um die Aktienübertragung abzuwickeln.
Von Aktionärsdepot zu Aktionärsdepot:
Schliessen Sie die rechtlichen Vereinbarungen ab, z. B. Kaufvertrag.
Der verkaufende Aktionär muss seine Depotbank anweisen, die Aktien gemäss des Kaufvertrages zu übertragen.
Verwenden Sie die Aequitec-App, um die Aktienübertragung abzuwickeln oder gleichen sie die Daten mit dem Order System der Banken ab (z.B. SIX).
Bei allen Sonderfällen wenden Sie sich bitte an das Aequitec-Team: