Zunächst wird zwischen dem vorläufigen und dem definitiven Steuerpreis einer Aktie unterschieden.
Vorläufiger Steuerpreis je Aktie
Der vorläufige Steuerpres wird berechnet, sobald die Jahresrechnung für das vorangegangene Geschäftsjahr vorliegt. Je nach Jurisdiktion möchten Aktionäre ihre Steuern möglicherweise so früh wie möglich, z.B. bis zum 31. März des Kalenderjahres, erklären. Die meisten Aktiengesellschaften können ihre Jahresrechnung jedoch erst zu diesem Zeitpunkt fertigstellen, sodass der letzte vorläufige oder endgültige Steuerpreis für die Steuererklärung verwendet werden kann. Sobald die Jahresrechnung vorliegt, wird der vorläufige Steuerpreis je Aktie berechnet, in der Regel durch den Treuhänder oder Wirtschaftsprüfer. Liegt keine Jahresrechnung vor, z.B. im Falle eines überlangen ersten Geschäftsjahres, kann der Nennwert, bei Aktien auch Nominalpreis, verwendet werden.
Definitiver Steuerpreis je Aktie
Um Ihren definitiven Steuerpreis zu erhalten, müssen Sie als emittierendes Unternehmen die Jahresrechnung, sobald diese von den Aktionären auf der General-/Hauptversammlung genehmigt wurde, bei den zuständigen Steuerbehörden einreichen. Im Falle eines Fiskaljahres, welches dem Kalenderjahr gleicht, ist dies oftmals der 30. September. Die Steuerbehörden berechnen dann den definitiven Steuerpreis für Sie und bestätigen diesen in der Regel mit der Briefpost. Beachten Sie, dass dies je nach Jurisdiktion Jahre dauern kann. Wenn kein definitiver Steuerpreis vorliegt, sollten Sie Ihren Aktionären daher den vorläufigen Steuerpreis mitteilen.
Verschiedene Aktienklassen
Natürlich können verschiedene Aktienklassen unterschiedliche Steuerpreise haben. Möglicherweise müssen Sie separate Preise berechnen, z.B. können in der Schweiz die Partizipationsscheine einen anderen Steuerpreis haben als die Stammaktien.